Was ist ein Begleitschein? — Das zentrale Dokument im eANV
Der Begleitschein ist das Kerndokument des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Er dokumentiert jeden einzelnen Übergabevorgang gefährlicher Abfälle — von der Übergabe beim Erzeuger über den Transport durch den Beförderer bis zur Abgabe beim Entsorger.
Früher war der Begleitschein ein sechsteiliges Papierformular. Seit April 2010 ist die elektronische Form gesetzlich vorgeschrieben (§10 NachwV): Jeder Schein muss digital erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden.
Welche Pflichtangaben enthält ein Begleitschein?
Laut NachwV muss jeder Begleitschein folgende Angaben enthalten:
- Erzeugernummer und Anschrift des Erzeugers
- AVV-Abfallschlüssel (sechsstellig, z.B. 130205*)
- Abfallbezeichnung
- Abfallmenge in Tonnen
- Name und Registriernummer des Beförderers
- Name und Registriernummer des Entsorgers
- Datum der Übergabe
- Qualifizierte elektronische Signatur des Erzeugers
Wer muss den Begleitschein signieren?
Die Signaturpflicht trifft alle drei Beteiligten:
- Erzeuger signiert bei der Übergabe an den Beförderer
- Beförderer bestätigt die Übernahme
- Entsorger bestätigt Eingang und ordnungsgemäße Behandlung
Für die QES wird traditionell eine Signaturkarte mit Kartenleser benötigt. Moderne Lösungen wie eANV Online nutzen die Fernsignatur via D-Trust sign-me — rechtsgültig, nur ein Smartphone erforderlich.
Was passiert nach der Signatur?
Der signierte Begleitschein wird automatisch archiviert. §17 NachwV schreibt eine revisionssichere Aufbewahrung für mindestens 3 Jahre vor. Erzeuger können jederzeit prüfen, ob die Übernahme- und Eingangsbestätigung des Beförderers und Entsorgers vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Begleitschein und Entsorgungsnachweis?
Der Entsorgungsnachweis (EN) ist ein vorab erstelltes Dokument, das die Zulassung zur Entsorgung einer bestimmten Abfallart bei einem bestimmten Entsorger nachweist. Der Begleitschein ist dagegen transaktionsbezogen — er begleitet jeden einzelnen Abfallstrom.
Was droht bei fehlendem Begleitschein?
Fehlende oder fehlerhafte Begleitscheine sind eine Ordnungswidrigkeit nach §69 KrWG. Bußgelder bis zu 10.000 € pro Vorfall sind möglich. Bei Betriebsprüfungen können Behörden alle Belege der letzten 3 Jahre einfordern.