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eANV Online

Entsorgungsnachweis und Sammelentsorgungsnachweis — Der Unterschied

Im eANV gibt es zwei grundlegende Nachweistypen, die oft verwechselt werden: den Entsorgungsnachweis (EN) und den Sammelentsorgungsnachweis (SEN). Beide sind Vorab-Dokumente, die die Zulassung zur Entsorgung einer bestimmten Abfallart bei einem bestimmten Entsorger belegen — nicht zu verwechseln mit dem Begleitschein, der jeden einzelnen Entsorgungsvorgang dokumentiert.

Was ist ein Entsorgungsnachweis (EN)?

Der Entsorgungsnachweis (EN) ist ein formelles Dokument, das vor der ersten Entsorgung eines gefährlichen Abfalls bei einem bestimmten Entsorger erstellt werden muss. Er enthält:

  • Angaben zum Abfallerzeuger und zum Entsorgungsbetrieb
  • Beschreibung und AVV-Schlüssel der Abfallart
  • Entsorgungsweg (Verwertung oder Beseitigung)
  • Nachweis der behördlichen Genehmigung des Entsorgers

Der EN muss von der zuständigen Behörde bestätigt werden (behördlicher Entsorgungsnachweis) oder kann — unter bestimmten Voraussetzungen — als vereinfachter Nachweis geführt werden. Er gilt in der Regel für mehrere Jahre.

Was ist ein Sammelentsorgungsnachweis (SEN)?

Der Sammelentsorgungsnachweis (SEN) ist eine Vereinfachung für Erzeuger, die gefährliche Abfälle in kleineren Mengen (je Abfallart unter 2 Tonnen pro Jahr und Erzeuger) gemeinsam mit anderen Erzeugern entsorgen. Der SEN wird vom Beförderer oder Entsorger geführt, nicht vom Erzeuger selbst.

Der SEN erspart dem Erzeuger die aufwendige EN-Erstellung — er muss dem Sammelentsorger lediglich die notwendigen Angaben liefern und erhält eine Kopie des Sammelentsorgungsnachweises.

Was ist der Unterschied zum Begleitschein?

MerkmalEN / SENBegleitschein
Wann erstelltVorab (einmalig pro Abfallart/Entsorger)Pro Entsorgungsvorgang
ZweckGenehmigung der EntsorgungDokumentation des Vorgangs
GültigkeitsdauerMehrere JahreEinmaliger Vorgang
Im eANVReferenziert im BegleitscheinMuss QES tragen

Wann brauche ich EN, wann SEN?

  • EN: Wenn Sie einen festen Entsorgungsvertrag mit einem Entsorger für eine bestimmte Abfallart haben, und mehr als 2 Tonnen pro Jahr übergeben.
  • SEN: Wenn Ihr Abfallaufkommen je Abfallart unter 2 Tonnen/Jahr liegt und der Entsorger einen Sammelentsorgungsvertrag anbietet.

Im Zweifelsfall klären das Ihr Entsorgungsfachbetrieb und die zuständige Behörde — eANV Online unterstützt beide Verfahren.